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   OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06   

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https://dejure.org/2006,11710
OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06 (https://dejure.org/2006,11710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.07.2006 - 3 W 109/06 (https://dejure.org/2006,11710)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 3 W 109/06 (https://dejure.org/2006,11710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit der Verlängerung von Abschiebungshaft wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Freiheitsentziehungssachen; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnises für eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beendeten Freiheitsentziehung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; EMRK Art. 5; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; EMRK Art. 5; FGG § 27
    Zur Rechtswidrigkeit der Verlängerung von Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06
    Einer Ausweitung des Verfahrensgegenstandes der weiteren Beschwerde auf den Zeitraum der Abschiebungshaft davor steht die formelle Rechtskraft des die Freiheitsentziehung anordnenden Beschlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2005 entgegen (vgl. OLG München FGPrax 2005, 276, 277).

    bb) Ist Abschiebungshaft bereits angeordnet und stellt die Ausländerbehörde einen Verlängerungsantrag, hat das Gericht auch zu überprüfen, ob die Behörde dem unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 5 EMRK abzuleitenden Gebot, Freiheitsentziehungssachen vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten, d. h. die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung vorzubereiten und durchzuführen, ausreichend Rechnung getragen hat und weshalb sie mit der ihr in der vorherigen Anordnung zur Verfügung gestellten Zeit nicht ausgekommen ist (vgl. OLG München FGPrax 2005, 276, 277).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06
    Dies setzt voraus, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung mit der notwendigen größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung, also ohne unnötige Verzögerung, betrieben hat (vgl. BGH NJW 1996, 2796, 2797; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 23. Juni 2004 - 3 W 122/04 -).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06
    Eine Erledigung der Hauptsache lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beendeten Freiheitsentziehung nicht entfallen; das gebieten die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FGPrax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219 und Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230, jeweils m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06
    Eine Erledigung der Hauptsache lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beendeten Freiheitsentziehung nicht entfallen; das gebieten die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FGPrax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219 und Senat FGPrax 2004, 95 = OLGR Zweibrücken 2004, 230, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 29/22
    Liegt die Ursache für das Verlängerungsbedürfnis in Umständen, die aus der Sphäre der die Abschiebung oder Überstellung betreibenden Behörde stammen oder ihr zumindest zurechenbar sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - V ZB 111/10, NVwZ 2011, 1214 Rn. 13; vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 25; vom 17. Oktober 2013 - V ZB 172/12, InfAuslR 2014, 52 Rn. 15), und führen diese zu einer Verzögerung des Verfahrens dergestalt, dass es zu einer objektiven Verlängerung der Haftdauer kommt, die ein besonnener und sorgfältiger Amtswalter bei der Organisation und Durchführung der Abschiebung hätte vermeiden können, ist die weitere Haft unverhältnismäßig und darf die Verlängerung einer bereits bestehenden Haft nicht angeordnet werden (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 3 W 109/06, InfAuslR 2006, 234 Rn. 10; Winkelmann/Broscheit in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 22).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Das aus Art. 2 Abs. 2 GG ab22 zuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 74 Rn 25; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, juris) oder ganz entbehrlich wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. April 1996 - 3 Wx 151/96, juris Rn. 28; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 3 W 109/06, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Dies schließt jedoch einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 34 Wx 64/09, 34 u. Wx 65/09, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 415; OLG Celle, InfAuslR 2003, 444; HK-AuslR/Kessler, § 62 AufenthG, Rn. 21).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 121/10

    Erforderlichkeit einer rechtzeitigen konkreten Benennung eines Zielstaates

    Danach stellt sich die wegen eines Fehlers der Behörde nötig werdende Fortdauer der Haft über mehrere Wochen als ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen dar (vgl. OLG Hamm, OLGR 2009, 639; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 891, 892).
  • LG Landau/Pfalz, 16.05.2012 - 3 T 90/12

    Abschiebehaft: Nachholung einer erstinstanzlich unterlassenen Belehrung über die

    Die Ausländerbehörde muss die Abschiebung mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung, also ohne unnötige Verzögerung betreiben (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.07.2006, 3 W 109/06, zit. nach juris).
  • OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09

    Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor

    Die Ausländerbehörde muss die Abschiebung mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung, also ohne unnötige Verzögerung, betreiben (vgl. OLG Zweibrücken InfAuslR 2006, 415; Senat vom 3.8.2005, FGPrax 2005, 276; Hailbronner § 62 AufenthG Rn. 33).
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